Schlammsilos und Schlammbeseitigung
Wegen seines Gehaltes an organischer Substanz und Pflanzennährstoffen eignet sich der seuchenhygienisch unbedenkliche Klärschlamm bei richtiger Anwendung zur Düngung und Verbesserung der Bodenstruktur. Aus abfallwirtschaftlichen und ökologischen Gründen sollte deshalb Klärschlamm soweit wie möglich in der Landwirtschaft verwendet werden. An die Landwirte wird appelliert, dazu beizutragen, daß der natürliche Kreislauf von Produktion, Verbrauch sowie ordnungsgemäßer Rückführung und Verwertung des Abfalles geschlossen werden kann. Das Aufbringen von Klärschlamm auf landwirtschaftlich genutzte Böden ist gesetzlich geregelt. Die notwendigen chemischen Untersuchungen sind eine Selbstverständlichkeit. Einzelheiten sind in der Klärschlammverordnung festgelegt.
Zur Überbrückung der Vegetationszeit wird der Schlamm in Silos zwischengespeichert. Sie sind für eine mindestens 9-monatige Lagerung ausgelegt. Die gesamte Anlage ist mit einer entsprechenden Ausrüstung zur Umwälzung und Homogenisierung der Siloinhalte und zur Beschickung von Güllefahrzeugen mit pumpfähigem Schlamm ausgestattet.
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