Anmerkungen zur Preistabelle

Die Nettopreise enthalten die an den Markt Waging abzuführende Konzessionsabgabe von 0,61 ct/KWh bei der Schwachlastregelung bzw. 1,32 ct/KWh für sonstige Stromlieferungen sowie die Stromsteuer von 2,05 ct  (0,41 ct ) /KWh. Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen gemäß § 9 StromStG werden nach Vorlage der notwendigen Erlaubnis des Hauptzollamtes berücksichtigt. Die Verbrauchspreise, die Arbeitspreise und der Höchstpreis dieses Preisblattes enthalten die Belastungen aus dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz", dem "Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz" und neu der "§19 StromNEV-Umlage". Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.

Hinweise zu Sonderstromtarifen für Gebäudeheizungen

Die Sonderstromtarife gelten für Speicherheizungsanlagen sowie für Anlagen zur Warmwasserversorgung. Bei gemeinsamer Messung gilt der Sonderstromtarif auch für den Allgemeinbedarf des Kunden.

 

Getrennte Messung

Bei getrennter Messung wird der Strombedarf für die Elektroheizung getrennt vom Allgemeinbedarf erfasst, d.h. über einen eigenen Zähler. Diese Art der Messung ist für neu zu errichtende Heizungsanlagen die einzig zulässige Installationsart.

 

Gemeinsame Messung

Bei gemeinsamer Messung wird gleichzeitig der Haushaltsstrombedarf gedeckt. Diese Art der Installation ist bei Neuanlagen nicht mehr möglich.

 

Für Speicherheizungen, die vor dem 01.04.1999 installiert wurden, enthalten die o.a. Preise die ermäßigte Stromsteuer von 1,23 Ct./KWh netto. Bei Speicherheizungen, die ab dem 01.04.1999 installiert wurden, ist der Regelstromsteuersatz von 2,05 Ct./KWh zu verrechnen. Die o.a. Preise erhöhen sich dann um 0,82 Ct./KWh netto.

 

Schwachlastzeiten

Die folgenden Schwachlastzeiten gelten bis auf weiteres:

An Werktagen (Montag bis Freitag) von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr des folgenden Tages.

An Wochenenden von Samstag 13.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr.


Ihre Ansprechpartner

Heinrich Thaler, Werkleiter 
Telefon 08681/4005-26

Martin Schüller , stv. Werkleiter
Telefon 08681/4005-27