Wasserschutzgebiet
Das Wasserschutzgebiet wurde erstmals im Jahre 1971 ausgewiesen. Nach einer neuen geologischen Ermittlung des Einzugsgebietes des Brunnen II hat sich herausgestellt, dass das derzeit bestehende Wasserschutzgebiet einer Korrektur im Hinblick auf die räumliche Ausdehung und die qualitativen Anforderungen bedarf. Im Juli 2001 wurde deshalb vom Ingenieurbüro Schott & Partner aus Starnberg ein Vorschlag für eine neue Schutzgebietsverordnung erarbeitet. Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für diese Verordnung läuft derzeit noch.
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