Wasserschutzgebiet

DAS WAGINGER WASSERSCHUTZGEBIET

Das Wasserschutzgebiet wurde erstmals im Jahre 1971 ausgewiesen. Nach einer neuen geologischen Ermittlung des Einzugsgebietes des Brunnen II hat sich herausgestellt, dass das derzeit bestehende Wasserschutzgebiet einer Korrektur im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung und die qualitativen Anforderungen bedarf.

Im Juli 2001 wurde deshalb vom Ingenieurbüro Schott & Partner aus Starnberg ein Vorschlag für eine neue Schutzgebietsverordnung erarbeitet. Das wasserrechtliche Genehmigungsverfahren für diese Verordnung läuft derzeit noch.

BRUNNEN II

BRUNNEN III

WASSERSCHUTZZONE I – FASSUNGSBEREICH:

Die Zone I schützt die Brunnen vor jeglicher Art von Verschmutzung. Aufgrund dessen ist dieser Bereich eingezäunt. Das Betreten dieses Bereiches ist durch Unbefugte strengstens verboten d.h. diese Zone darf nur durch Fachpersonal betreten werden.

WASSERSCHUTZZONE II – ENGERES SCHUTZGEBIET:

Die Zone II schützt die Brunnen vor allem gegen Krankheitserreger. Der äußere Rand der Schutzzone II markiert dabei die sogenannte 50 Tages Linie d.h. das unterirdisch fließende Trinkwasser benötigt ca. 50 Tage bis es vom äußeren Rand der Zone II, den Brunnen erreicht. In der engeren Schutzzone ist die Verletzung der Deckschicht strengstens verboten d.h. es gilt eine Nutzungsbeschränkung für:

  • Bebauung
  • Viehhaltung
  • Düngung
  • Straßenbau
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

WASSERSCHUTZZONE III – WEITERES SCHUTZGEBIET:

Die Zone III umfasst das gesamte Einzugsgebiet des Wasserschutzgebietes. Diese Schutzzone soll das Wasserschutzgebiet vor schwer abbaubaren Verunreinigungen schützen. Diese muss so groß ausgelegt sein, dass im Falle eines Notfalles noch genügend Reaktionszeit bleibt. Hierbei gelten Verbote bzw. Nutzungseinschränkungen wie z.B.

  • Ablagerung von Schutt und Abfallstoffen
  • Anwendung von Gülle
  • Viehhaltung
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Neue Störmeldenummer

für alle Sparten

Wichtiger Hinweis

Außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter übernimmt die Leitstelle der Wasserversorgung Bayerischer Wald („Waldwasser“) die telefonische Annahme Ihrer Störmeldungen.

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