Stromnetz

2019-2021

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, dass die meisten Haushaltskunden nach § 3 Nr. 22 EnWG in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Zum 01.07.2018 sind im Stromnetzgebiet der Gemeindewerke Waging am See (Verteilernetzbetreiber) die Gemeindewerke Waging am See (Lieferant) für die Belieferung von Letztverbrauchern mit elektrischer Energie in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 als Grundversorger festgestellt worden.

 

2022-2024

Nach § 36 Abs. 2 EnWG sind die Gemeindewerke Waging am See als Betreiber eines Energieversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung verpflichtet, festzustellen, welches Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden mit Strom in ihrem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung versorgt.

Für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 wird im gesamten Netzgebiet der Gemeindewerke Waging am See die Gemeindewerke Waging am See als Grundversorger in Niederspannung (Strom) festgestellt.

Die nächste Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet der Gemeindewerke Waging a. See erfolgt zum 01.07.2024.  

 Informationen zum Marktstammdatenregister (MaStR)

Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2015
§ 72 Veröffentlichungspflichten Netzbetreiber

EEG

Primärenergieart

kWh

§ 6

Wasserkraft

0

0

§ 7

Deponiegas, Klärgas und Grubengas

0

0

§ 8

Biomasse, Biogas

0

0

§ 9

Geothermie

0

0

§ 10

Windenergie

0

0

§ 11

Solare Strahlungsenergie (Photovoltaik)

1.550.683,170

558.222,53

Gesamt

Einspeisungen nach dem EEG

1.550.683,170

558.222,53

 Sparte   Codenummer  
 Kontaktdaten Netz Strom   9907115000001   download – Excel
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 Kontaktdaten Vertrieb Strom   9903066000009   download – Excel
  download – pdf
 Kontaktdaten Messstellenbetreib Strom   9910072000006   download – Excel
  download – pdf
 Zeritfikate     download

Ab dem 01.04.2016 erfolgt die Abrechnung von Mehr-/Mindermengen zwischen Netzbetreiber und Lieferant für die Sparten Gas und Strom ausschließlich lieferstellenscharf.

Die Preise für die Mehr-/Mindermengen erfahren Sie hier.

Neue Störmeldenummer

für alle Sparten

Wichtiger Hinweis

Außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter übernimmt die Leitstelle der Wasserversorgung Bayerischer Wald („Waldwasser“) die telefonische Annahme Ihrer Störmeldungen.

Bitte legen Sie nicht auf, falls sich die Person am Telefon entsprechend meldet

Die Kolleginnen und Kollegen von der Meldestelle Waldwasser geben Ihre Störmeldung für alle Sparten an unsere jeweiligen internen Mitarbeiter weiter.