NEU ab dem 06. Juni 2025: 24h – Lieferantenwechsel

Neu ab dem 6. Juni 2025:
Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden möglich

 

Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine wichtige Neuerung im deutschen Strommarkt: Der Wechsel des Stromanbieters muss dann innerhalb eines Werktages technisch umsetzbar sein – der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel tritt in Kraft. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die von der Bundesnetzagentur umgesetzt wird und Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel ermöglichen soll.

Was ändert sich?

  • Schneller Anbieterwechsel: Der Wechsel zu einem neuen Stromversorger erfolgt künftig innerhalb eines Werktags.
  • Keine rückwirkenden Änderungen mehr: An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind ab dem 6. Juni 2025 nur noch im Voraus möglich. Rückwirkende Meldungen – z. B. bei verspätet gemeldeten Umzügen – sind nicht mehr zulässig.

Was bedeutet das für Sie?

Damit es nicht zu Verzögerungen oder unnötigen Kosten kommt, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Melden Sie Ihren Ein- oder Auszug rechtzeitig, am besten mindestens 14 Tage im Voraus.
  • Informieren Sie uns so früh wie möglich über einen Vertragsabschluss oder eine Kündigung.
  • Halten Sie bei der Meldung Zählernummer und persönliche Daten bereit – so beschleunigen Sie den Vorgang.

Gut zu wissen:

Diese Neuerung betrifft ausschließlich die technische Umsetzung des Anbieterwechsels. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert bestehen und müssen weiterhin beachtet werden.

Eine frühzeitige Meldung schützt Sie vor unnötigen Kosten.

Wenn der Umzug zu spät gemeldet wird, kann es passieren, dass:

  • Sie weiterhin für den verbrauchten Strom in der alten Wohnung zahlen müssen,
  • oder Sie am neuen Wohnort automatisch und vorübergehend in die teurere Grundversorgung fallen.

Unser Tipp: Melden Sie uns Ihren Wechsel frühzeitig – so ist eine reibungslose Versorgung garantiert und Sie schützen sich vor zusätzlichen Kosten!

Störmeldenummer

für Stromversorgung (Ansprechpartner Bayernwerk Netz GmbH)

für Wasser-, Abwasser- und Wärmeversorgung

Wichtiger Hinweis

für Wasser-, Abwasser- und Wärmeversorgung

Außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter übernimmt die Leitstelle der Wasserversorgung Bayerischer Wald („Waldwasser“) die telefonische Annahme Ihrer Störmeldungen.

Bitte legen Sie nicht auf, falls sich die Person am Telefon entsprechend meldet.

Die Kolleginnen und Kollegen von der Meldestelle Waldwasser geben Ihre Störmeldung für alle Sparten an unsere jeweiligen internen Mitarbeiter weiter.