Änderung der Zuständigkeit aufgrund des Wechsels des Stromnetzbetreibers im Netzgebiet der Gemeindewerke Waging am See
Wie bereits veröffentlicht, wird das Stromnetz der Gemeindewerke Waging am See zum 01.01.2027 an den vorgelagerten Stromnetzbetreiber, die Bayernwerk Netz GmbH, übergehen.
Im Rahmen der vorbereitenden Übergabearbeiten, die bereits zum 01.07.2026 begonnen haben, sind für die Anmeldung und Bearbeitung von Erzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke sowie zugehörige Stromspeicher) folgende zeitliche Regelungen erforderlich:
- Neue Anmeldungen können nur noch bis einschließlich 30.09.2026 elektronisch über unser Portal eingereicht werden.
- Voraussetzung für die Bearbeitung ist, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und bis zu diesem Zeitpunkt im Portal erfasst wurden.
- Ab dem 01.10.2026 sollten keine neuen Anmeldungen mehr entgegengenommen werden bzw. erfolgen. In Ausnahmefällen ist hier eine enge Abstimmung mit dem Bayernwerk zu treffen und eine Information an freilassing@bayernwerk.de unverzüglich zu senden.
- Ab dem 01.01.2027 ist für die Anmeldung und Bearbeitung von Erzeugungsanlagen (Neuanlagen, Anlagenerweiterungen sowie technische Änderungen) ausschließlich der neue Stromnetzbetreiber, die Bayernwerk Netz GmbH, zuständig.
Die vorgezogene Annahmeschlussfrist ist notwendig, um alle bis zum Zuständigkeitswechsel eingehenden Anträge ordnungsgemäß bearbeiten sowie die erforderlichen technischen und administrativen Übergänge zwischen den Netzbetreibern sicherstellen zu können.
Alle bis einschließlich 30.09.2026 vollständig eingereichten Anträge werden von den Gemeindewerken Waging am See gemäß den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben bearbeitet.
Wir empfehlen allen Anlagenbetreibern sowie Elektroinstallationsunternehmen, die im Jahr 2026 noch Photovoltaikprojekte oder andere Erzeugungsanlagen im Stromnetzgebiet der Gemeindewerke Waging am See errichten, erweitern oder technisch ändern möchten, ihre Anträge frühzeitig einzureichen und die vollständigen Anmeldeunterlagen zeitgleich über das Portal bereitzustellen. Nur so kann eine fristgerechte Bearbeitung und – soweit die technischen Voraussetzungen erfüllt sind – die Genehmigung des Vorhabens sichergestellt werden.