Dynamische Stromtarife

Dynamische Stromtarife für alle – Was Sie wissen sollten!

Zum Jahresbeginn 2025 wurde eine weitere wichtige Veränderung im Strommarkt umgesetzt: Alle Stromversorger sind seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Ziel ist es, Stromverbrauch und Strompreise besser an das Angebot im Markt anzupassen – insbesondere im Hinblick auf die schwankende Einspeisung aus erneuerbaren Energien.

Was sind dynamische Stromtarife?

Bei einem dynamischen Stromtarif richtet sich der Preis nicht wie üblich nach einem festen Kilowattstundenpreis, sondern ändert sich stündlich oder viertelstündlich – je nach Börsenpreis für Strom (EPEX-Spotmarkt). Das bedeutet: Sie zahlen immer den aktuellen Marktpreis für Ihren Energiepreis, der je nach Tageszeit und Stromangebot stark schwanken kann.
Bitte beachten Sie, dass Sie dennoch die gesetzlichen Umlagen und Abgaben, die Netzentgelte und Kosten für den Messstellenbetrieb sowie eine Grundgebühr zu bezahlen haben.

Voraussetzungen für die Nutzung

Um einen dynamischen Tarif nutzen zu können, sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Ein intelligentes Messsystem (Smart Meter): Nur mit einem digitalen Zähler, der den Verbrauch zeitgenau misst und übermittelt, ist die Abrechnung nach Börsenpreisen möglich.
  • Ein Vertrag über einen geeigneten Stromtarif mit Ihrem Stromversorger, der die dynamische Preisgestaltung ausdrücklich beinhaltet.

Unser Tipp:

Ein dynamischer Tarif eignet sich besonders für Haushalte mit:

  • hohem Stromverbrauch in steuerbaren Geräten (z. B. Wärmepumpen, E-Autos),
  • technischem Interesse und digitaler Ausstattung (Smart Home-System, intelligentes Energiemanagement),
  • der Bereitschaft, den Verbrauch zeitlich flexibel zu steuern und zu planen.

Informieren Sie sich gern bei uns über die Möglichkeiten und Angebote rund um dynamische Tarife. Wir beraten Sie persönlich, ob ein solcher Tarif zu Ihrem Verbrauchsverhalten passt – und welche Alternativen sinnvoll sind.

Störmeldenummer

für Stromversorgung (Ansprechpartner Bayernwerk Netz GmbH)

für Wasser-, Abwasser- und Wärmeversorgung

Wichtiger Hinweis

für Wasser-, Abwasser- und Wärmeversorgung

Außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten unserer Mitarbeiter übernimmt die Leitstelle der Wasserversorgung Bayerischer Wald („Waldwasser“) die telefonische Annahme Ihrer Störmeldungen.

Bitte legen Sie nicht auf, falls sich die Person am Telefon entsprechend meldet.

Die Kolleginnen und Kollegen von der Meldestelle Waldwasser geben Ihre Störmeldung für alle Sparten an unsere jeweiligen internen Mitarbeiter weiter.