Öko-Strom
Energieträgermix 2024

Nachweis Öko-Strom (Energieträgermix-Anteil „Sonstige erneuerbare Energien“)
Der Marktanteil an Ökostromprodukten steigt stetig. Für jede MW/h Strom, produziert aus „sonstige erneuerbare Energien“, welche nicht über die EEG-Umlage finanziert werden, muss ein Herkunftsnachweis verwendet werden. Mit dem folgenden Entwertungsprozess der Herkunftsnachweise durch das Umweltbundesamt und dem Endkunden wird der gekauften Strommenge die Eigenschaft aus erneubaren Energien produziert einmalig zugeordnet.
Das Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt setzt die Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/28/EG in Deutschland um. Die von den Gemeindewerken Waging a. See bezogene Strommenge und die dazugehörigen aktuellen Herkunftsnachweise sind in den Entwertungsnachweis ausgestellt und vom Umweltbundesamt dokumentiert.
Ein Kurzfilm über Stromkennzeichnung, Ökostrom und Herkunftsnachweise, in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt, stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Verfügung.
Nachweise aus früheren Jahren